Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.

Bei großen Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 25% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.

Antragsverfahren

Anträge sind mindestens acht Kalenderwochen vor dem geplanten Projektbeginn formgebunden schriftlich und elektronisch bei der

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

Hotline (08 00) 5 60 07 57
Tel. (03 91) 5 89-17 45
Fax (03 91) 5 89-17 54

E-Mail: info@ib-lsa.de  
Internet: http://www.ib-sachsen-anhalt.de

zu stellen. Antragsformulare sind im Internet erhältlich.
Förderung

Qualifizierung von Beschäftigten
(Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG)
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Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 18. Dezember 2008, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 47 vom 29. Dezember 2008, S. 888; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 1. Dezember 2009, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 39 vom 14. Dezember 2009, S. 767.

Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013
Quelle