Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.
Bei großen Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 25% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.
Antragsverfahren
Anträge sind mindestens acht Kalenderwochen vor dem geplanten Projektbeginn formgebunden schriftlich und elektronisch bei der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57
Tel. (03 91) 5 89-17 45
Fax (03 91) 5 89-17 54
zu stellen. Antragsformulare sind im Internet erhältlich.
Förderung
Qualifizierung von Beschäftigten
(Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG)
Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 18. Dezember 2008, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 47 vom 29. Dezember 2008, S. 888; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 1. Dezember 2009, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 39 vom 14. Dezember 2009, S. 767.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013