Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sowie Angehörige der Freien Berufe für die Qualifizierung eigener Beschäftigter.
Voraussetzungen
Bei den zu qualifizierenden Personen muss es sich um Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens handeln, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder einem Ziel-1-Fördergebiet haben oder die ihren Wohnsitz bis zum Ende der Projektlaufzeit dauerhaft nach Sachsen-Anhalt verlegen.
Für große Unternehmen ist eine Förderung nur im Zusammenhang mit Neu- oder Erweiterungsinvestitionen und der Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich.
Eine vorschriftsmäßige wiederholte berufliche Qualifizierung wird nicht gefördert.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung
Qualifizierung von Beschäftigten
(Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG)