Der Wettbewerbsfaktor Energie rückt im unternehmerischen Alltag zunehmend in den Fokus, denn wer bei Gebäuden, Anlagen, Fahrzeugen oder Produkten weniger Energie einsetzt, erzielt bei steigenden Energiepreisen auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil.
Gerade Industrie- und Handwerksunternehmen werden durch steigende Betriebskosten überdurchschnittlich belastet, weil sie strukturbedingt einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Die einzige Möglichkeit aktuell darauf zu reagieren sind Energieeinsparungen durch Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz.
Hierbei bietet sich in größeren Unternehmen die Einführung eines Energiemanagementsystems an (z.B. DIN EN ISO 50001). Kleine und mittlere Unternehmen können alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz nutzen (z.B. DIN EN 16247-1: Energie-Audits).
Ein Energiemanagementsystem stellt die Gesamtheit aller Elemente dar, die zur Einführung einer betrieblichen Energiepolitik und betrieblicher, strategischer Energieziele notwendig sind. Und es beschreibt die Prozesse und Verfahren, die zur Erreichung dieser Ziele notwenig sind.
Der Betriebliche Energiebeauftragte ist der qualifizierte verantwortliche Mitarbeiter im Unternehmen, der die Einführung dieser Prozesse und Verfahren begleitet und gegebenenfalls als Ansprechpartner für externe Dienstleister zur Verfügung steht.